Verursacherprinzip statt Kürzungen bei älteren ArbeitnehmerInnen

Mit der Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen sparen Unternehmen Personalkosten, wälzen die Folgen ihres Handels aber auf die Gesellschaft ab. Bild: Mohamed Hhassan/Pixabay

Das Institut der deutschen Wirtschaft fordert in einer neuen Studie, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 für ältere ArbeitnehmerInnen auf ein Jahr zu verkürzen. Eine solche Vereinheitlichung sei gerecht, schreiben die Arbeitsmarktökonomen Holger Schäfer und Dr. Stefanie Seele in ihrer Kurzstudie. Mit der Maßnahme, so das Fazit der Studienautoren, könnte der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit um über 2 Milliarden Euro jährlich entlasten und zugleich ein Anreiz geschaffen werden, bis zur Regelaltersgrenze am Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben. Wer dagegen länger Arbeitslosengeld beziehe, lasse sich bei der Arbeitsuche mehr Zeit, unterstellt die Studie und schlussfolgert, dass sich dementsprechend die Dauer der Arbeitslosigkeit verlängere.

Ich denke, diese Ansätze sind nicht zielführend, denn:

  1. Schafft der Bezug von Arbeitslosengeld mit einem Abschlag von 33 bis 40 Prozent zum vorherigen Einkommen bereits einen Anreiz, schnell wieder in Beschäftigung zu kommen. Dass dabei das alte Gehaltsniveau oder eine Verbesserung angestrebt wird, ist nachvollziehbar. Niemand wird zu Beginn der Arbeitslosigkeit freiwillig zusätzliche und langfristigere Einbußen hinnehmen.
  2. Federt der Gesetzgeber mit der nach dem Alter differenzierten Bezugsdauer des ALG 1 soziale Härten ab. Gerade ältere ArbeitnehmerInnen haben es nachgewiesen schwerer, eine neue Beschäftigung zu finden.
  3. Ignorieren die StudienautorInnen, dass das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung ist und in der Versicherungswirtschaft immer noch das Verursacherprinzip gilt. Wer für den Schaden sorgt, muss auch dafür aufkommen. Unternehmen müssen die Verantwortung für ihre Personalpolitik übernehmen und dürfen die Folgen nicht so einfach auf die Gesellschaft abwälzen.

Als Konsequenz daraus sollte der Gesetzgeber stattdessen das Kündigungsschutzgesetz verschärfen. Bislang wird für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit mindestens ein halbes Monatsgehalt als Abfindung gezahlt. In einigen Regionen lassen sich aber auch höhere Summen von bis zu zwei Monatsgehältern/Jahr erzielen. Dies sollte in einem ersten Schritt vereinheitlicht werden. Für ältere ArbeitnehmerInnen kann dann noch eine Zusatzabfindung in Höhe von x Monatsgehältern/Lebensjahrzehnt für zusätzlichen Schutz sorgen. Arbeitgebern wird damit der Anreiz gegeben, genau zu prüfen, ob man sich von erfahrenen älteren ArbeitnehmerInnen trennen will, oder vielleicht mit Fortbildungsmaßnahmen in deren geistige und physische Fitness investiert, um möglichst lange von deren Expertise und Weitsicht profitieren zu können. Ich bin überzeugt, dass am Ende viel weniger ältere ArbeitnehmerInnen bei der Bundesagentur für Arbeit betreut werden müssen als heute. Welche Einsparungen sich daraus für den Bundeshaushalt ergeben, dass mögen die ArbeitsmarktökonomInnen im Kölner IW vielleicht ja auch mal berechnen….

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